AUCH DIE SEELE BRAUCHT EIN ZUHAUSE - BRÜCKEN BAUEN ÜBER GRENZEN

Qulifizierung zur seelsorglichen Begleitung für Mitarbeitende in Einrichtungen der Alten- oder Behindertenhilfe

In vielen Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe gibt es keine "eigenen" Seelsorgerinnen oder Seelsorger, oft aber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für religiöse Fragen aufgeschlossen und seelsorglich tätig sind.

Gleichzeitig ist es in vielen Pfarrein nicht an der Tagesordnung, Menschen mit Behinderungen oder Bewohnerinnen und Bewohner von Seniorenheimen einzubeziehen und ihnen Angebote zu öffnen. Oft fehlt es dort an gemeinsamen Erfahrungen und am Wissen, wie eine Begegnung auf Augenhöhe gestaltet werden kann. Deshalb qualifiziert das Bistum Münster hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in katholischen Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe zu seelsorglichen Begleiterinnen und Begleitern.

Mögliche Aufgabenfelder in der Einrichtung sind:

- die Sorge für die religiöse Begleitung von alten Menschen und Menschen mit Behinderung
- die Gestaltung einer am Kirchenjahr orientierten christlichen Atmosphäre in der Einrichtung
- wortgottesdienstliche Feiern
- die Übernahme einer Brückenfunktion zur Pfarrei

Wenn Ihnen Seelsorge am Herzen liegt und Sie die Seelsorge in Ihrer Einrichtung stärken möchten, dann finden Sie mit diesem Angebot eine passende Qualifizierung.

Es finden Vorbereitungstreffen statt. Dazu sind Interessierte an der Seelsorglichen Begleitung, die Einrichtungsleitung und eine Person aus dem Pastoralteam der jeweiligen Pfarrei eingeladen. Die Termine sind:

20.04.2026: KönzgenHaus Haltern am See
16.06.2026: Borromäum Münster
03.09.2026: KönzgenHaus Haltern am See

Gruppensupervision, Projektarbeit, Praxisbegleitung:
Zur Qualifizierung gehört verbindlich die Teilnahme an zehn Sitzungen gruppensupervision (davon etwa sechs bis acht nach Kursabschluss), die Gestaltung eines Projektes oder einer Abschlussarbeit und die Begleitung durch hauptamtliche Seelsorgende (Mentorin oder Mentor).

Zertifikat:
Bei regelmäßiger Teilnahme an den Kurseinheiten, Erstellung einer Abschlussleistung (Projekt, Abschlussarbeit) und Vorliegen des Supervisionskontraktes wird ein Zertifikat erstellt.)

Beauftragung:
Eine kirchliche Beauftragung ist bei erfolgreicher Teilnahme am Kurs un bei Vorliegen der institutionellen Voraussetzungen möglich.

Hinweis:
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bereitschaft des Anstellungsträgers, die Teilnehmenden sowohl für die ausbildung und Supervision, als auch für die seelsorgliche Tätigkeit in der Einrichtung freizustellen. Der Umfang der Freistellung soll mindestens drei Wochenstunden über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr im Anschluss an die Ausbildung betragen. Zudem muss die Zusage einer Begleitung durch ein Mitglied des Pastoralteams der zuständigen Pfarrei vorliegen.

Zeitraum: Mo., 07.09.2026 - Mi., 09.06.2027
Uhrzeit: 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Ort: LVHS Schorlemer Alst, Warendorf-Freckenhorst (Google-Maps-Ansicht)
Gebühr:
(Termine: M1: 7. - 9.9.26; M2: 23. - 25.11.26; M3: 3. - 5.2.27; M4: 7. - 9.6.27
Die Kosten der Qualifizierung werden vom Bischöflichen Generalvikariat, Fachbereich Diözesane, soziale und gesellschaftliche Handlungsfelder, übernommen.
Leitung: N.N.
Kursnummer: 2026-409
Anmeldeschluss: Mo., 20.07.2026
 

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Ansprechpartner

Marcus Bleimann
Leitung des Aktionsprogramms
Kita-Pastoral/BGV Münster       
Telefon: 0251 495-577
bleimann(at)bistum-muenster.de

Stefanie Auditor
Leitung des Aktionsprogramms
Kita-Pastoral/BGV Münster       
Telefon: 0251 495-6393
auditor-s(at)bistum-muenster.de

Sebastian Schiffmann
Begleitung des Aktionsprogramms
Akademie Franz Hitze Haus
Telefon: 0251 9818-460
schiffmann(at)franz-hitze-haus.de

Vanessa Fliß
Sekretariat und Sachbearbeitung
Kita-Pastoral/BGV Münster
Telefon: 0251 495-551
kita-aktionsprogramm(at)bistum-muenster.de